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Von der Idee zum Förderantrag

Jede/r Bürger/in, Institution, Verein, Körperschaft des öffentlichen Rechts kann bei der LAG einen Projektvorschlag einreichen. Dieser muss nach den Vorgaben der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) bzw. der Bayer. Leader-Förderrichtlinie ausgearbeitet sein. Die LAG prüft diesen Vorschlag und genehmigt ggf. die Aufnahme des Projektes in die Lokale Entwicklungsstrategie bzw. lehnt den Vorschlag ab. Nach positiver Prüfung sind die individuellen Unterlagen für den späteren Förderantrag zu erstellen, die dann von der LAG-Vorstandschaft beschlossen werden müssen, damit der Antrag bei Leader gestellt werden kann.

 

 

Die Entwicklung einer Projektidee bis zur Einreichung des Förderantrags bei der Leader-Bewilligungsbehörde geschieht nach folgendem Ablauf:

  • Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management (siehe Kontakt) zur grundsätzlichen Beurteilung der gegebenen Möglichkeiten
  • Erstellung einer Projektbeschreibung mit verbindlicher Kostenfeststellung, Finanzierung und ggf. Trägerschluss durch den Projektträger
  • Bewertung des Projektes nach den Leader-Förderrichtlinien  (Link) und den Projektauswahlkriterien der LAG (Link) durch das LAG-Management
  • Projektentscheidung in der LAG-Vorstandschaft
  • Positive LAG-Stellungnahme (= Voraussetzung für Antragstellung)
  • Förderantragstellung bei der Leader-Bewilligungsbehörde: Bearbeitung und ggf. Bewilligung

 Folgende grundsätzlichen Kriterien müssen erfüllt sein, um als Projektträger Leader-Mittel beantragen zu können:

  • Projektlage im Gebiet der LAG
  • Übereinstimmung mit den Zielen in der LES
  • Beitrag zu weiteren Entwicklungs- und oder Handlungszielen
  • Besondere Bedeutung/nachvollziehbarer Nutzen für das LAG-Gebiet
  • Grad der Bürger- und / oder Akteursbeteiligung
  • Innovationsgehalt
  • Vernetzter Ansatz zwischen Partnern und/ oder Sektoren und/oder Projekten
  • Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an seine Auswirkungen
  • Beitrag zu Umwelt-, Ressourcen- und / oder Naturschutz
  • Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge bzw. zur Steigerung der Lebensqualität
  • Förderung der regionalen Wertschöpfung
  • Beitrag zum sozialen Zusammenhalt bzw. Kultur

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie weitere detaillierte Informationen und können die erforderlichen Unterlagen herunterladen:

http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/106635/index.php

Gerne unterstützt Sie dabei die LAG-Geschäftsstelle (siehe Kontakt).

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