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Beschluss LES-Änderung Finanzplan

TOP 6 Beschlussfassung über Änderung des Finanzplans der Lokalen Entwicklungsstrategie

Gemäß § 7 (1) der Satzung ist die LAG-Mitgliederversammlung das oberste Organ der LAG. Sie beschließt insbesondere über

-          die Annahme der lokalen Entwicklungsstrategie und die Übertragung von Befugnissen für Entscheidungen zur Umsetzung und zu Änderungen der lokalen Entwicklungsstrategie auf das Entscheidungsgremium.

In der außerordentlichen LAG-Mitgliederversammlung am 21.06.2022 hat die LAG-Mitgliederversammlung den Beschluss gefasst, alle erforderlichen Entscheidungen zur LES-Umsetzung und eventueller Änderungen für die neue Förderperiode auf das LAG-Entscheidungsgremium zu konzentrieren und zu übertragen.

In der Erstellung der LES im Jahr 2022 wurde folgende Aufteilung über das LAG-Budget getroffen:

Entwicklungsziel

Anteil LEADER-Mittel
in %

 LEADER-Mittel
in €

Arbeits-, Wirtschafts- und Lebensraum: Hand in Hand – Leben und Arbeiten in der Region

20%

             329.791,40 €

Tourismus-, Freizeit und Kulturraum: Attraktive Kultur- und Freizeitregion für Einheimische und Gäste

40%

             659.582,80 €

Landbewirtschaftungs-, Genuss- und Naturraum:  Nachhaltige Wertschöpfung in der Kulturlandschaft und Landwirtschaft

30%

             494.687,10 €

Heimat und Gemeinschaftsraum: Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Kooperation und Identität

10%

             164.895,70 €

LAG-Management

 

             166.043,00 €

Gesamt

100%

          1.815.000,00 €

 

In Abhängigkeit der zu erwartenden Projektanträge reicht die Mittelzuweisung in EZ 1 und EZ 2 nicht aus, so dass eine Änderung des Finanzplans erforderlich ist.

Es ergeht folgender Beschluss (9 wertbare Stimmen, 9 Zustimmungen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung):

Das LAG-Entscheidungsgremium stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Finanzplans zu. Sollten sich im weiteren Jahresverlaufs in Abhängigkeit der zu erwartenden Projektanträge Verschiebungen ergeben, so stimmt das LAG-Entscheidungsgremium einer erneuten Änderung im Umlaufverfahren zu.

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