Beschluss LES-Änderung Finanzplan
TOP 6 Beschlussfassung über Änderung des Finanzplans der Lokalen Entwicklungsstrategie
Gemäß § 7 (1) der Satzung ist die LAG-Mitgliederversammlung das oberste Organ der LAG. Sie beschließt insbesondere über
- die Annahme der lokalen Entwicklungsstrategie und die Übertragung von Befugnissen für Entscheidungen zur Umsetzung und zu Änderungen der lokalen Entwicklungsstrategie auf das Entscheidungsgremium.
In der außerordentlichen LAG-Mitgliederversammlung am 21.06.2022 hat die LAG-Mitgliederversammlung den Beschluss gefasst, alle erforderlichen Entscheidungen zur LES-Umsetzung und eventueller Änderungen für die neue Förderperiode auf das LAG-Entscheidungsgremium zu konzentrieren und zu übertragen.
In der Erstellung der LES im Jahr 2022 wurde folgende Aufteilung über das LAG-Budget getroffen:
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Entwicklungsziel |
Anteil LEADER-Mittel |
LEADER-Mittel |
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Arbeits-, Wirtschafts- und Lebensraum: Hand in Hand – Leben und Arbeiten in der Region |
20% |
329.791,40 € |
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Tourismus-, Freizeit und Kulturraum: Attraktive Kultur- und Freizeitregion für Einheimische und Gäste |
40% |
659.582,80 € |
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Landbewirtschaftungs-, Genuss- und Naturraum: Nachhaltige Wertschöpfung in der Kulturlandschaft und Landwirtschaft |
30% |
494.687,10 € |
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Heimat und Gemeinschaftsraum: Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Kooperation und Identität |
10% |
164.895,70 € |
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LAG-Management |
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166.043,00 € |
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Gesamt |
100% |
1.815.000,00 € |
In Abhängigkeit der zu erwartenden Projektanträge reicht die Mittelzuweisung in EZ 1 und EZ 2 nicht aus, so dass eine Änderung des Finanzplans erforderlich ist.
Es ergeht folgender Beschluss (9 wertbare Stimmen, 9 Zustimmungen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung):
Das LAG-Entscheidungsgremium stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Finanzplans zu. Sollten sich im weiteren Jahresverlaufs in Abhängigkeit der zu erwartenden Projektanträge Verschiebungen ergeben, so stimmt das LAG-Entscheidungsgremium einer erneuten Änderung im Umlaufverfahren zu.
