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Beschlussfassung zu LES-Änderung „Checkliste Projektauswahlverfahren“

In der vergangenen LEADER-Periode konnten Projekte eine Zuwendung von mehr als 200.000 € erhalten, sofern diese bei der Bewertung 80 % der Maximalpunktzahl erreicht haben. Die bisherige Regelung wurde bei der Erstellung der LES im Jahr 2022 in die Checkliste übernommen.
In den neuen LEADER-Förderrichtlinien des StMELF vom 14.07.2023 wurde die Obergrenze auf 250.000 € angehoben. Damit die LAG die neue Obergrenze in ihrem Projektauswahlverfahren anwenden könne, bedarf es einer Anpassung der Checkliste.

Checkliste LES (alt):

Zusätzliche Anforderungen für Projekte > 200.000 Euro Zuwendung

Mindestpunktzahl

erreichte Punktzahl

erfüllt (ja/nein)

> 80 % der Maximalpunktzahl 36

29

 

 

Beitrag zu mindestens zwei EZ gegeben

 

Zusätzliche Anforderungen sind erfüllt:

 

Checkliste LES (neu)

Zusätzliche Anforderungen für Projekte > 250.000 Euro Zuwendung

Mindestpunktzahl

erreichte Punktzahl

erfüllt (ja/nein)

> 80 % der Maximalpunktzahl 36

29

 

 

Beitrag zu mindestens zwei EZ gegeben

 

Zusätzliche Anforderungen sind erfüllt:

 

Das LAG-Entscheidungsgremium stimmt dem Vorschlag zur LES-Ergänzung und Änderung der „Checkliste Projektwahlverfahren“ zu.

 

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