Von der Idee zum Förderantrag
Die Entwicklung einer Projektidee bis zur Einreichung des Förderantrags bei der Leader-Bewilligungsbehörde geschieht nach folgendem Ablauf:
- Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management (siehe Kontakt) zur grundsätzlichen Beurteilung der gegebenen Möglichkeiten
- Erstellung einer Projektbeschreibung mit verbindlicher Kostenfeststellung, Finanzierung und ggf. Trägerschluss durch den Projektträger
- Bewertung des Projektes nach den Leader-Förderrichtlinien (Link) und den Projektauswahlkriterien der LAG (Link) durch das LAG-Management
- Projektentscheidung in der LAG-Vorstandschaft
- Positive LAG-Stellungnahme (= Voraussetzung für Antragstellung)
- Förderantragstellung bei der Leader-Bewilligungsbehörde: Bearbeitung und ggf. Bewilligung
Folgende grundsätzlichen Kriterien müssen erfüllt sein, um als Projektträger Leader-Mittel beantragen zu können:
- Projektlage im Gebiet der LAG
- Besondere Bedeutung/nachvollziehbarer Nutzen für das LAG-Gebiet
- Einbindung der Bevölkerung (Bottom up-Ansatz)
- Positiver (mind. neutraler) Beitrag zur Nachhaltigkeit
- Klare Zuordnung zu einem LES-Handlungsfeld
- Beitrag zur Umsetzung der integrierten regionalen Entwicklungsstrategie
- Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums (Vorstand der Lokalen Akti-onsgruppe)
- Darüber hinaus fließen in die Beschlussfassung des LAG-Entscheidungsgremiums über die Beantragung von Fördermitteln für ein Projekt folgende Aspekte ein:
- Trägerschaft gesichert
- Kosten transparent und angemessen
- (Ko-)Finanzierung gesichert
- Beitrag zur regionalen Wertschöpfung/Beschäftigung gegeben
- Neuartiges Aktionsfeld für die Region (Innovation)
- Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals
- Übertragbarkeit (Modellcharakter)
- Regionale/überregionale Kooperation von Vorteil