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Grundsatzbeschlusses zum Projektauswahlverfahren per Umlaufbeschluss in der Ausnahmesituation der Coronakrise

Die LAG-Vorstandschaft hat im Umlaufverfahren per 15.06.2020 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass - entgegen der Bestimmung in der LAG-Geschäftsordnung - während der Corona-Krise alle LAG-Projektauswahlverfahren per Umlaufbeschluss getroffen werden dürfen, auch wenn das in einer vorangegangenen Vorstandssitzung nicht genehmigt wurde. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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