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LAG Kulturerlebnis Fränkische Schweiz

Zentraler Bestandteil von Leader ist die Leader-Aktionsgruppe (LAG). Sie ist verantwortlich für die Erarbeitung und Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie. Eine LAG ist eine Partnerschaft aus kommunalen, wirtschaftlichen, sozialen, privaten und anderen Akteuren der Region. Die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der LAG steht für alle interessierten Personen offen. Die LAG hat eine eigene Rechtsform (eingetragener Verein) mit transparenten Strukturen und Abläufen. Sie hat das alleinige Entscheidungsrecht über die Aufnahme eines Projektes in den Leader-Förderprozess.

Am 14. März 2001 wurde im Rahmen einer Gründungsversammlung die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Kulturerlebnis Fränkische Schweiz als eingetragener Verein mit 28 Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen.Die von der LAG-Mitgliederversammlung am 22.06.2022 beschlossene Satzung können Sie hier einsehen: Satzung LAG Kulturerlebnis Fränkische Schweiz e.V.

In den Förderperioden Leaderplus (2002 – 2007),  Leader in ELER (2007 – 2014) wurde jeweils ein Regionales Entwicklungskonzept erarbeitet und umgesetzt. Seit November 2014 befindet sich die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2014 – 2022 in der Umsetzungsphase.

Am 15.07.2022 wurde die Lokale Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 zur Bewilligung eingereicht. Bei seiner Sitzung am 06.12.2022 hat das LEADER-Auswahlgremium unsere fristgerecht eingereichte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beurteilt und entschieden, dass die LAG die im Vorfeld definierten Auswahlvoraussetzungen für eine Teilnahme an der LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 erfüllt. Mit dieser grundsätzlichen Auswahl ist der Grundstein für den Start in die neue Förderperiode gelegt. In seiner Sitzung am 31.01.2023 hat der LAG-Vorstand eine LES-Ergänzung verabschiedet. Der Bewilligungsbescheid steht noch aus.

Die Mitgliederzahl wuchs auf inzwischen 78 Personen / Institutionen an. 

Die LAG hat gem. Lokaler Entwicklungsstrategie (LES) folgende Aufgaben:

LAG-Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt insbesondere über:

  • die Annahme der lokalen Entwicklungsstrategie und die Übertragung von Befugnissen für Entscheidungen zur Umsetzung und zu Änderungen der lokalen Entwicklungsstrategie auf das Entscheidungsgremium (siehe § 10)
  • den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr
  • die Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
  • die Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr
  • die Entlastung des Vorstands
  • die Wahl des Vorstands (LAG-Entscheidungsgremiums)
  • die Wahl der Kassenprüfer
  • die Satzung und Änderungen der Satzung
  • die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens
  • den Ausschluss von Mitgliedern

Durch Beschluss der LAG-Mitgliederversammlung vom 22.06.2022 wurden dem LAG-Entscheidungsgremium alle erforderlichen Entscheidungen zur LES-Umsetzung und eventueller Änderungen für die neue Förderperiode übertragen.

LAG-Entscheidungsgremium (LAG-Vorstandschaft)

Das LAG-Entscheidungsgremium besteht satzungsgemäß aus den 9 Mitgliedern des LAG-Vorstands und wird von der LAG-Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Mitglied des Entschei-dungsgremiums ist eindeutig und überschneidungsfrei einer Interessengruppe zugeordnet. Bei der Besetzung des LAG-Entscheidungsgremiums wurde auf einen schlüssigen Zusammenhang zwi-schen den Interessengruppen der LAG insgesamt sowie im Entscheidungsgremium geachtet.

Für jedes Mitglied des Entscheidungsgremiums wurde jeweils ein/e Vertreter/in gewählt, der der gleichen Interessengruppe zuzuordnen ist, so dass sichergestellt ist, dass Stimmrechte im Vertre-tungsfall nur innerhalb der gleichen Interessengruppe übertragen werden.

Jedes Mitglied des Entscheidungsgremiums verfügt über eine Stimme. Gemäß Satzung ist zudem gewährleistet, dass weder der Bereich „Öffentlicher Sektor“ noch eine andere einzelne Interessen-gruppe die Entscheidungen und Auswahlbeschlüsse im Entscheidungsgremium kontrolliert (max. 49 % Stimmrechte je Interessengruppe).

Durch Beschluss der LAG-Mitgliederversammlung vom 22.06.2022 wurden dem LAG-Entscheidungsgremium alle erforderlichen Entscheidungen zur LES-Umsetzung und eventueller Änderungen für die neue Förderperiode übertragen.

Aufgaben des LAG-Entscheidungsgremiums sind:

  • Umsetzung der LES und eventueller Änderungen.
  • Durchführung des Projektauswahlverfahrens für LEADER-Projekte zur Umsetzung der LES und Einhaltung der hierfür erforderlichen Regeln, insbesondere unter Berücksichtigung des Ausschlusses von Interessenkonflikten.
  • Überwachung und Steuerung der Umsetzung der LES (Monitoring-Aktivitäten).
  • Planung und Durchführung von Evaluierungstätigkeiten.
  • Mitwirkung bei der Koordinierung von Konzepten, Akteuren und Prozessen zur regionalen Entwicklung im LAG-Gebiet.
  • Beschlussfassung über die Einberufung der LAG-Vollversammlung sowie Ausführung der Beschlüsse der LAG-Vollversammlung.
  • Verabschiedung von Regelungen zu Beschlussfähigkeit und Arbeitsweise der LAG.
  • Berufung / Ernennung des LAG-Managements.

In seinen Sitzungen verschafft sich das LAG-Entscheidungsgremium regelmäßig einen Überblick über den Stand der Umsetzung der LES und die durch das LAG-Management durchgeführten Monitoring-Aktivitäten. Das LAG-Entscheidungsgremium tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen.

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