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Einholung eines Grundsatzbeschlusses zum Projektauswahlverfahren per Umlaufbeschluss in der Ausnahmesituation der Coronakrise

Gem. dem Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) soll es den Entscheidungsgremien der Leader-Aktionsgruppen in der Ausnahmesituation der Coronakrise erlaubt sein, Projektauswahlverfahren im Umlaufverfahren zu treffen, auch wenn dies lt. Geschäftsordnung ohne vorherige Ankündigung in einer LAG-Vorstandssitzung nicht möglich ist. Dafür ist ein LAG- Grundsatzbeschluss erforderlich.

Mit Schreiben vom 02.06.2020 wurde dieser Grundsatzbeschluss mit Rücklauf-Terminierung 15.06.2020 bei allen LAG-Vorstandsmitgliedern angefordert. Das erklärende Schreiben des StMELF wurde beigefügt.

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