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2. Beschluss LES-Änderung Finanzplan

Protokollauszug aus LAG-Sitzung vom 01.10.2026

 

TOP 5 Beschlussfassung über Änderung des Finanzplans der Lokalen Entwicklungsstrategie

Gemäß § 7 (1) der Satzung ist die LAG-Mitgliederversammlung das oberste Organ der LAG. Sie beschließt insbesondere über

-          die Annahme der lokalen Entwicklungsstrategie und die Übertragung von Befugnissen für Entscheidungen zur Umsetzung und zu Änderungen der lokalen Entwicklungsstrategie auf das Entscheidungsgremium.

In der außerordentlichen LAG-Mitgliederversammlung am 21.06.2022 hat die LAG-Mitgliederversammlung den Beschluss gefasst, alle erforderlichen Entscheidungen zur LES-Umsetzung und eventueller Änderungen für die neue Förderperiode auf das LAG-Entscheidungsgremium zu konzentrieren und zu übertragen.

In der LAG-Sitzung am 21.05.2026 wurde folgende Aufteilung über das LAG-Budget getroffen:

 In Abhängigkeit der zu erwartenden Projektanträge reicht die Mittelzuweisung in EZ 4 nicht aus, so dass eine Änderung des Finanzplans erforderlich ist. Vorgeschlagen wird folgende Änderung:

Es ergeht folgender Beschluss (7 wertbare Stimmen, 7 Zustimmungen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung):

Das LAG-Entscheidungsgremium stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Finanzplans zu. Sollten sich im weiteren Jahresverlaufs in Abhängigkeit der zu erwartenden Projektanträge Verschiebungen ergeben, so wird der Finanzplan in der LAG-Sitzung am 30.11.2026 erneut überprüft.

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