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Kulturerlebnis- und Besinnungs-Klause St. Moritz

Die ehemalige Eremitenklause liegt direkt neben der Kirche St. Moritz und den sie umgebenden Friedhof. Mittlerweile wurde an das Gebäude auch eine Leichenhalle angebaut. Ab 1749 wurde die Eremitenklausel über Jahrzehnte von Einsiedlern bewohnt, unter anderem um die abgelegene Kirchenanlage St. Moritz zu beaufsichtigen und vor Vandalismus und Raub zu schützen. Dem Bildhauergesellen Johann Schön übergab man die Aufgabe sich bei der Kirche St. Moritz ein Wohnhäuslein zu bauen. In späteren Schriftstücken wird er als Eremit bezeichnet.

Ausgebaut mit einsprechenden Medien und Präsentationsmöglichkeiten ist das Eremitenhäuschen heute ein Informationsort für die verschiedenen Kapitel des Eremitenwesens in der Kirchenprovinz Bamberg und das Einsiedlerleben vergangener Jahrhunderte. Sakramentalien und Devotionalien ergänzen die Ausstellung über die Einsiedler und ihren „Niederschlag“ in der Kunstgeschichte sowie die Geschichte des Standorts St. Moritz. Darüber hinaus kann die Eremitenklausel wie in ihrer ursprünglichen Bestimmung als Ort der Besinnung und Ruhe dienen.

Als Teil der „Wallfahrts- und Frömmigkeitslandschaft Fränkischen Schweiz“ ergänzt das Eremitenhäuschen die schon bestehenden erschlossenen Objekte wie die Marienwallfahrtsstätte Pinzberg und die Wallfahrtsbasilika Gößweinstein.

Weitere Informationen  zur Außenstelle bei Leutenbach, den Öffnungszeiten und Besichtigungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Wallfahrtsmuseums Gößweinstein.

 

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